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   BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B   

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https://dejure.org/2016,5513
BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B (https://dejure.org/2016,5513)
BSG, Entscheidung vom 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B (https://dejure.org/2016,5513)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - B 3 KR 37/15 B (https://dejure.org/2016,5513)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Die Vermutung, dass die Beitragsbemessung sein Arbeitseinkommen zutreffend widerspiegele, sei insoweit nicht widerlegt, sodass nicht auf die negativen Einkünfte der Jahre 2011 und 2012 zurückgegriffen werden dürfe (Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, RdNr 12; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 14 RdNr 24).

    Dazu trägt er vor, das LSG habe mehrere von ihm zitierte Entscheidungen des BSG (ua Urteile vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 und vom 6.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - USK 2008-128 - Juris), die seine Rechtsauffassung von der Maßgeblichkeit des Jahres 2010 als Referenzjahr stützten, nicht in die Entscheidungsgründe aufgenommen und das von ihm ebenfalls herangezogene Urteil vom 12.3.2013 (B 1 KR 4/12 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 14) zwar zitiert, aber diese Entscheidung unrichtig umgesetzt.

    Zudem räumt der Kläger selbst ein, dass das LSG das Urteil des 1. Senats vom 12.3.2013 ausdrücklich zitiert und seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat und dieses Urteil auf der ebenfalls vom LSG herangezogenen Rechtsprechung dieses Senats vom 14.12.2006 (ua B 1 KR 11/06 R - BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7) fußt (vgl BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 14 RdNr 24).

    Während der Kläger für sich die Krg-Berechnung nach dem Regelfall beansprucht, den der 1. Senat in der Entscheidung vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R) in der RdNr 12 dargestellt hat, sieht das LSG die dort in der RdNr 11 aufgeführte Ausnahmesituation als gegeben an, wonach das Krg bei einer "evidenten Diskrepanz" zwischen dem tatsächlich erzielten Einkommen und der Beitragsbemessungsgrundlage nach dem vor Eintritt der AU erzielten Arbeitseinkommen und nicht pauschal nach dem der Beitragsbemessung zugrunde gelegten Arbeitseinkommen zu berechnen ist.

    Der Kläger trägt selbst vor, dass der 1. Senat des BSG mit seinem Urteil vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R - BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, RdNr 11 ff) eine grundsätzliche Klärung dieser Rechtsfrage herbeigeführt hat.

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Es spricht eine Vermutung dafür, dass das Gericht ein Vorbringen zur Kenntnis genommen hat (BVerfGE 40, 101, 104 ff [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74] ; 51, 126, 129; 54, 43, 46).

    Diese Vermutung wird nicht allein dadurch entkräftet, dass das betreffende Vorbringen in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht angesprochen wird (BVerfGE 13, 132, 149 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60] ; 47, 182, 187; 51, 126, 129).

    Erst wenn sich in einer Gesamtschau von Tatbestand und Entscheidungsgründen eines Urteils zeigt, dass ein Vorbringen ersichtlich nicht erwogen worden ist bzw das Gericht dieses Vorbringen offenbar aus den Augen verloren hat, kann von einem Gehörsverstoß ausgegangen werden (BVerfGE 27, 248, 251 f [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69] ; 51, 126, 129; 54, 86, 92).

  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R

    Krankenversicherung - kein Krankengeldanspruch eines freiwillig versicherten

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Auf Grundlage der BSG-Rechtsprechung, insbesondere des Urteils des 1. Senats vom 12.3.2013 (B 1 KR 4/12 R - BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 14), sei das Krg hier nicht nach dem der Beitragsbemessung auch für die Jahre 2011 bis 2013 zugrunde liegenden fiktiven Arbeitseinkommen, sondern nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen des Jahres 2012 zu berechnen.

    Dazu trägt er vor, das LSG habe mehrere von ihm zitierte Entscheidungen des BSG (ua Urteile vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 und vom 6.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - USK 2008-128 - Juris), die seine Rechtsauffassung von der Maßgeblichkeit des Jahres 2010 als Referenzjahr stützten, nicht in die Entscheidungsgründe aufgenommen und das von ihm ebenfalls herangezogene Urteil vom 12.3.2013 (B 1 KR 4/12 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 14) zwar zitiert, aber diese Entscheidung unrichtig umgesetzt.

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Dazu trägt er vor, das LSG habe mehrere von ihm zitierte Entscheidungen des BSG (ua Urteile vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 und vom 6.11.2008 - B 1 KR 8/08 R - USK 2008-128 - Juris), die seine Rechtsauffassung von der Maßgeblichkeit des Jahres 2010 als Referenzjahr stützten, nicht in die Entscheidungsgründe aufgenommen und das von ihm ebenfalls herangezogene Urteil vom 12.3.2013 (B 1 KR 4/12 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 14) zwar zitiert, aber diese Entscheidung unrichtig umgesetzt.
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Diese Vermutung wird nicht allein dadurch entkräftet, dass das betreffende Vorbringen in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht angesprochen wird (BVerfGE 13, 132, 149 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60] ; 47, 182, 187; 51, 126, 129).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Erst wenn sich in einer Gesamtschau von Tatbestand und Entscheidungsgründen eines Urteils zeigt, dass ein Vorbringen ersichtlich nicht erwogen worden ist bzw das Gericht dieses Vorbringen offenbar aus den Augen verloren hat, kann von einem Gehörsverstoß ausgegangen werden (BVerfGE 27, 248, 251 f [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69] ; 51, 126, 129; 54, 86, 92).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Erst wenn sich in einer Gesamtschau von Tatbestand und Entscheidungsgründen eines Urteils zeigt, dass ein Vorbringen ersichtlich nicht erwogen worden ist bzw das Gericht dieses Vorbringen offenbar aus den Augen verloren hat, kann von einem Gehörsverstoß ausgegangen werden (BVerfGE 27, 248, 251 f [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69] ; 51, 126, 129; 54, 86, 92).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Diese Vermutung wird nicht allein dadurch entkräftet, dass das betreffende Vorbringen in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht angesprochen wird (BVerfGE 13, 132, 149 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60] ; 47, 182, 187; 51, 126, 129).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
    Es spricht eine Vermutung dafür, dass das Gericht ein Vorbringen zur Kenntnis genommen hat (BVerfGE 40, 101, 104 ff [BVerfG 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74] ; 51, 126, 129; 54, 43, 46).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - L 11 KR 5087/14

    Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter

  • BSG, 22.02.2017 - B 3 KR 47/16 B

    Krankengeld; Selbstständiger; Krankengeldbemessung; Entgeltersatzfunktion

    Im Extremfall bedeutet dies: Falls gar kein Arbeitseinkommen erzielt worden ist, weil die abzugsfähigen Posten die Einnahmen im betroffenen Kalenderjahr überschritten haben, scheidet in Fällen der vorliegenden Art trotz Beitragszahlung ein Anspruch auf Krg-Gewährung ganz aus; ein Verstoß gegen Verfassungsrecht ist hierin nicht zu sehen (BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, 7 und 11; BSG Urteil vom 7.12.2004 - B 1 KR 17/04 R - Juris und Beschlüsse vom 28.7.2008 - B 1 KR 44/08 B - und 24.7.2009 - B 1 KR 85/08 B - BSG Beschluss vom 18.2.2016 - B 3 KR 37/15 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2020 - L 4 KR 455/19
    Im Extremfall bedeutet dies: Falls - wie hier - im maßgeblichen Zeitraum gar kein Arbeitseinkommen erzielt worden ist, weil die abzugsfähigen Posten die Einnahmen im betroffenen Kalenderjahr überschritten haben, scheidet in Fällen der vorliegenden Art trotz Beitragszahlung ein Anspruch auf KG-Gewährung ganz aus; ein Verstoß gegen Verfassungsrecht ist hierin nicht zu sehen (vgl. BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, 7 und 11; BSG Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 1 KR 17/04 R, juris; BSG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - B 1 KR 44/08 B, juris; BSG, Beschluss vom 24. Juli 2009 - B 1 KR 85/08 B, juris; BSG, Beschluss vom 18. Februar 2016 - B 3 KR 37/15 B, juris).
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